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   OLG Karlsruhe, 23.06.2004 - 7 U 228/02   

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https://dejure.org/2004,10629
OLG Karlsruhe, 23.06.2004 - 7 U 228/02 (https://dejure.org/2004,10629)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.06.2004 - 7 U 228/02 (https://dejure.org/2004,10629)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 7 U 228/02 (https://dejure.org/2004,10629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Nachweis ordnungsgemäßer Operationsaufklärung; Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit des Patienten durch kurzfristige Anberaumung der Operation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer hinreichenden Aufklärung durch den Arzt für die Wirksamkeit der Einwilligung eines Patienten in einen operativen Eingriff ; Anforderungen an Beweis der gehörigen Erfüllung der Aufklärungspflichten eines Arztes ; Beeinträchtigung der ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Im Zweifel für den als gewissenhaft bekannten Arzt bei unterstelltem Aufklärungsfehler; Zur OP-Terminfestsetzung nach Einwilligungserklärung des Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2004, 520
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2004 - 7 U 228/02
    e) Ob der Beklagte zu 2 Herrn K. im Rahmen des Aufklärungsgesprächs auch über sonstige Risiken der Operation, insbesondere das Risiko einer sonstigen Verschlechterung der neurologischen Situation aufgeklärt hat, ist schon deshalb unerheblich, weil sich dieses Risiko nicht realisiert hat (BGH, Urt. v. 15.2.2000 - VI ZR 48/99, VersR 2000, 725, 726).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2004 - 7 U 228/02
    Wurde der Operationstermin aber erst nach der Einwilligungserklärung des Patienten bestimmt, ist außerdem eine Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit von Herrn K. von den Klägern nicht - wie nötig (BGH, Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 131/02, NJW 2003, 2012, 21014) - dargetan.
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2004 - 7 U 228/02
    Nach der gefestigten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung sollte dem Arzt, der in anderen vergleichbaren Fällen richtig aufgeklärt hat, im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (grundlegend BGH, Urt. v. 8.1.1985 - VI ZR 15/83, VersR 1985, 361, 362).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen

    Ein unter Beweis gestellter Vortrag, dass der Beklagte zu 3 in ständiger Übung so aufkläre, fehlt (dazu Senat OLGR 2004, 520, 521; OLGR 2003, 334, 335; NJW 1998, 1800; BGH VersR 1985 361, 363).
  • OLG Braunschweig, 06.11.2008 - 1 U 48/07

    Anforderungen an die Sicherungsaufklärung nach Implantation eines Defibrillators

    Die Ergiebigkeit ihrer Aussagen folgt daraus, dass sie nachvollziehbar und vereinzelt darzulegen vermochten, mit welchem Inhalt sie ihre Gespräche mit ICD-Patienten wie Herrn D. im fraglichen Zeitraum stets geführt haben (vgl. Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rn. 208; BGH NJW 1985, 1399, 1400f. Rn. 10-12 zit. n. juris; OLGR Karlsruhe 2004, 520f.).
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